Grundlagenpapier zur Schaffung einer nationalen Ombudsstelle Kinderrechte
Die EKKJ befürwortet die Schaffung einer nationalen Ombudsstelle für Kinderrechte. In ihrem 2020 verfassten Grundlagenpapier erstellt sie einen Überblick über die bestehenden Angebote und macht Vorschläge, um vorhandene Lücken zu schliessen. Das Dokument beschreibt auch die Aufgaben und Rahmenbedingungen für eine Ombudsstelle Kinderrechte und schlägt mögliche Modelle für die Schweiz vor.
Grosse Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechte
In der Schweiz steht Kindern zur Wahrnehmung ihrer Rechte eine Vielfalt an Informations-, Beratungs- und Begleitungsangeboten zur Verfügung. Diese bestehenden Leistungen decken allerdings nicht alle Bereiche ab, in denen die Kinder ihre Rechte geltend machen können, und sie sind zudem kantonal oder regional unterschiedlich. Für zivil- und strafrechtliche Verfahren sowie in den Bereichen Kinderschutz, Familienangelegenheiten, Beistandschaft, Ausländerrecht, Schule, Gesundheit usw. gibt es keine Mediationsangebote. In zehn Kantonen wurden zwar parlamentarische Ombudsstellen eingeführt, sie sind für Kinder aber nur schwer zugänglich und bei den interessierten Kreisen oft wenig bekannt.
Bei der Umsetzung der Kinderrechte bestehen folglich grosse Lücken. Diese gefährden die Wahrung des übergeordneten Interesses des Kindes, die effektive Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von Minderjährigen sowie die Berücksichtigung ihres Rechts auf Anhörung in allen Gerichts-, Verwaltungs- und anderen Verfahren, die sie betreffen.
Die Schweiz erfüllt internationale Empfehlungen nicht
Dieser Umstand führt dazu, dass die Schweiz die Pariser Prinzipien für nationale Menschenrechtsorganisationen nicht erfüllt und die entsprechenden Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschuss an die Schweiz bisher nicht umgesetzt hat. Sie ist darum auch nicht in der Lage, die im dritten Protokoll zum UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention, KRK) vorgesehenen Monitoring- und Mitteilungsverfahren einzuführen, da ein dafür zuständiges Umsetzungsorgan fehlt.
Es wurde bereits mehrfach gefordert, eine unabhängige Ombudsstelle für Kinderrechte einzurichten,
- die für Kinder zugänglich ist,
- sie über ihre Rechte informiert und berät,
- ihnen den Zugang zur Justiz ermöglicht,
- den Austausch mit den Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sicherstellt,
- die befugt ist, sich bei Rechtsverletzungen und nach Ausschöpfung der nationalen Beschwerdemittel an den UN-Kinderrechtsausschuss zu wenden,
- die befugt ist, die Gesetzgebung zu überprüfen und Empfehlungen auszusprechen, und
- die zur Wahrung ihrer Eigenständigkeit vom Bund finanziert wird.
Bislang war keine dieser Initiativen erfolgreich.
Ombudsstelle Kinderrechte soll diese Lücken schliessen
Eine nationale Ombudsstelle Kinderrechte würde nach Ansicht der EKKJ den nötigen Mehrwert schaffen, um die bestehenden Lücken zu schliessen und national und international kohärent vorzugehen. Die von der EKKJ vorgeschlagene Ombudsstelle wäre föderalismuskonform, würde als Anlaufstelle dienen, Mediation anbieten, die Situation der Kinderrechte in der ganzen Schweiz überprüfen, und wäre befugt, Empfehlungen an die zuständigen staatlichen Instanzen auszusprechen und beim UN-Kinderrechtsausschuss vorstellig zu werden. Ausserdem würde die Ombudsstelle die bestehenden Dienste vernetzen und über sprachregionale Antennen verfügen.
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