Erziehung ohne Gewalt
In der Legislatur 2024 bis 2027 setzt die EKKJ einen Fokus auf die Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Förderung einer gewaltfreien Erziehung.

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Artikels 302 des Zivilgesetzbuches am 1. Juli 2026 wird die gewaltfreie Erziehung ausdrücklich gesetzlich verankert. Gleichzeitig sollen die Kantone sicherstellen, dass Eltern und Kinder bei Schwierigkeiten in der Erziehung einzeln oder gemeinsam Beratungsstellen aufsuchen können.
Im Einklang mit ihrem langjährigen Engagement für eine Erziehung ohne Gewalt (siehe Positionspapier Das Recht des Kindes auf eine Erziehung ohne Gewalt), möchte die EKKJ dazu beitragen, dass Beratungs- und Unterstützungsangebote zugänglich, bekannt, altersgerecht und bedürfnisorientiert gestaltet sind.
Studie zur Perspektive von Eltern auf Beratungs- und Unterstützungsangebote
Mit einer Studie möchte die EKKJ die Perspektive von Eltern auf die Ausgestaltung der Beratungs- und Unterstützungsangebote einholen. Die Perspektive der Fachpersonen wird über die Sekundäranalyse einer von Kinderschutz Schweiz durchgeführten Bedarfserhebung ebenfalls einfliessen. Der Forschungsbericht sollte bis Ende 2026 vorliegen.
Geplante Arbeiten
Basierend auf den Befunden der Studie wird die EKKJ Empfehlungen zuhanden der relevanten Akteure und Akteurinnen erarbeiten.
