Die EKKJ begrüsst den Willen des Bundesrats, die Kinderrechte zu stärken. Zwar strebt die Vernehmlassungsvorlage die fachliche Weiterentwicklung und Vernetzung der Akteurinnen und Akteure an und sieht ein Angebot zur fachlichen Begleitung der Kantone vor. Dennoch ist sie nicht geeignet, die Motion 19.3633 umzusetzen und die Lücken zu schliessen, die bei einer im Auftrag des BSV durchgeführten Bestandesaufnahme aufgezeigt wurden. Die EKKJ ist der Ansicht, dass die Vorlage grundlegend überarbeitet werden muss. Sie unterstützt die Schaffung einer Kinderrechtsinstitution in der Schweiz, welche die Funktion einer nationalen Ombudsstelle mit mindestens einer Anlaufstelle in jeder Sprachregion wahrnimmt. Eine solche Institution muss verwaltungsunabhängig, mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet, vom Bund finanziert und in einer gesetzlichen Grundlage auf Bundesebene verankert sein.