Kindern zuhören. Das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung
Kindern eine Stimme geben, ihnen zuhören und ihre Meinung berücksichtigen – darum geht es in Artikel 12 der Kinderrechtskonvention (KRK). Die EKKJ geht in ihrem Bericht «Kindern zuhören. Das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung» der Frage nach, wie es um die Umsetzung dieses Anspruchs in der Praxis steht und wie sie verbessert werden kann.