Rechtliche Grundlagen
Die Eidg. Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ ist im Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG (vom 30. September 2011) gesetzlich verankert. Ihr Mandat ist in Artikel 22 KJFG definiert.
Die EKKJ wurde ursprünglich als Eidgenössische Kommission für Jugendfragen EKJ am 5. Juni 1978 vom Bundesrat eingesetzt. Ihr Auftrag bezog sich anfangs nur auf Jugendfragen und wurde im Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Art. 4, Jugendförderungsgesetz) vom 6. Oktober 1989 gesetzlich verankert.
Das Mandat der Kommission wurde am 26. September 2003 durch einen Bundesratsbeschluss auf Kinder erweitert. Seither nennt sie sich Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen.
Im Jahr 2014 wurde die Einsetzungsverfügung der EKKJ erneuert.