Armutsprävention an den Übergängen ins Erwachsenenleben
In der Legislatur 2024 bis 2027 beschäftigt sich die EKKJ mit dem Thema Armutsprävention. Sie legt dabei den Fokus auf junge Menschen an den Übergängen ins Erwachsenenleben.

Das vom Bundesrat definierte Ziel, die Armut in der Schweiz zu reduzieren, hat die Schweiz noch nicht erreicht. Armut bedeutet nicht nur materielle Entbehrungen. Kinder und Jugendliche aus armutsbetroffenen Familien haben auch weniger soziale Kontakte und schlechtere Bildungsverläufe und ihre Gesundheit leidet. Das hat die EKKJ zuletzt im Positionspapier zur psychischen Gesundheit aufgezeigt. Bildung und Gesundheit wiederum sind bestimmende Faktoren für ein unabhängiges Leben und die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe.
Geplante Arbeiten
Die Kommission richtet ihren Fokus auf die Übergänge von der Schule in die Ausbildung und von der Ausbildung ins Berufsleben. Diese Übergänge spielen eine wichtige Rolle bei der Frage, ob jemand aus der Armut herauskommt oder nicht. Die Kommission will sich damit befassen, welche Art und welche Formen der Unterstützung armutsbetroffene Jugendliche und junge Erwachsene brauchen, damit diese Übergänge gelingen können.
Dabei kann sie auf die Arbeiten der nationalen Plattform gegen Armut aufbauen.
Die EKKJ wird in einem ersten Schritt einen Forschungsauftrag ausschreiben, der qualitative Daten über die Anliegen und die Bedürfnisse von Betroffenen erhebt.
Im Anschluss wird sie basierend auf den Befunden der Studie und den bis dahin vorliegenden Daten des Armutsmonitorings Empfehlungen zuhanden der relevanten Akteure und Akteurinnen erarbeiten.