Über die EKKJ
Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission bestehend aus 20 Fachpersonen. Sie berät den Bundesrat in kinder- und jugendpolitischen Belangen.
Mandat
Die EKKJ beobachtet die Situation der jungen Generation, nimmt Stellung zu Bundesgesetzen und Verordnungen und sensibilisiert die Öffentlichkeit.
Mitglieder
Die Mitglieder der EKKJ bringen Expertise in einem breiten Spektrum von Politik- und Themenfeldern ein, die für Kinder- und Jugendliche wichtig sind.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle der EKKJ wird von zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen im Jobsharing geführt.
Rechtliche Grundlagen
Die EKKJ ist im Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 30. September 2011 (KJFG) gesetzlich verankert.