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Über die EKKJ

Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission bestehend aus 20 Fachpersonen. Sie berät den Bundesrat in kinder- und jugendpolitischen Belangen.

Mandat

Die EKKJ beobachtet die Situation der jungen Generation, nimmt Stellung zu Bundesgesetzen und Verordnungen und sensibilisiert die Öffentlichkeit.

Mitglieder

Die Mitglieder der EKKJ bringen Expertise in einem breiten Spektrum von Politik- und Themenfeldern ein, die für Kinder- und Jugendliche wichtig sind.

Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der EKKJ wird von zwei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen im Jobsharing geführt.

Rechtliche Grundlagen

Die EKKJ ist im Kinder- und Jugendförderungsgesetz vom 30. September 2011 (KJFG) gesetzlich verankert.

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