Kinder- und Jugendpolitik

In der Schweiz liegt die Kinder- und Jugendpolitik hauptsächlich in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden und ist durch den Föderalismus und eine Vielzahl von Akteuren geprägt. Mit ihrem im Jahr 2000 veröffentlichten Bericht «Grundlagen für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik» lieferte die EKKJ erste Überlegungen dazu, wie sich die Ratifizierung des UNO-Übereinkommens über die Rechte des Kindes 1997 und die Anfang 2000 in Kraft getretene neuen Bundesverfassung (insbesondere Art. 11, 41 und 67) auf die Kinder- und Jugendpolitik auswirken könnten.

Während seither immer mehr Kantone ihre Kinder- und Jugendpolitik weiterentwickelt und in spezifischen Gesetzen verankert haben, definierte der Bundesrat seine Politik zum Schutz, zur Förderung und zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen im Bericht «Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik», der 2008 veröffentlicht wurde. Dieser Bericht war ein wichtiger Meilenstein und ebnete den Weg für die Totalrevision des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Das trat 2011 in Kraft und wurde vom Bereich Kinder- und Jugendfragen des BSV umgesetzt. Parlamentarische Vorstösse hingegen, die eine Erweiterung der Verfassungsgrundlage forderten, insbesondere die , waren trotz der Unterstützung zahlreicher Akteure wie NGO und EKKJ nicht von Erfolg gekrönt.

Seit jeher spielt die Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz, allen voran Jugendorganisationen und Kinderschutzorganisationen. Inzwischen haben die kantonalen Akteure zwei fachtechnische Konferenzen gegründet: die Konferenz der kantonalen Verantwortlichen für Kindesschutz und Jugendhilfe KKJS und die Konferenz der kantonalen Beauftragten für Kinder- und Jugendförderung KKJF, die unter dem Dach der SODK vereint sind. Letztere veröffentlichte im Mai 2016 ihre .

Fachwissen der EKKJ und Einsatz für eine lebendige und wirksame Partizipation

Die EKKJ verfolgt die Entwicklung der Kinder- und Jugendpolitik auf Bundesebene aufmerksam, bezieht regelmässig Stellung zu Gesetzesvorlagen und stellt in verschiedenen Expertengruppen oder -netzwerken das Fachwissen ihrer Mitglieder zur Verfügung. Hier sind beispielsweise die Expertengruppe für den Bericht des Bundesrates «Gewalt und Vernachlässigung in der Familie» oder die Gutachtergruppe für Modellvorhaben und Partizipationsprojekte gemäss Artikel 8 KJFG zu erwähnen.

Jugendparlamente oder die Eidgenössische Jugendsession gehören heute zur Landschaft der Jugendpolitik. Die alltägliche Partizipation von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungsprozessen hat sich in der Schweiz jedoch noch nicht etabliert. Seit ihrer Gründung im Jahr 1978 setzt sich die EKKJ für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ein. 2001 und 2011 erarbeitet sie jeweils einen Bericht zu diesem Thema («Kindern zuhören» und «Verantwortung tragen – Verantwortung teilen») und führte 2014/15 eine umfangreiche Meinungsumfrage durch («Ich und meine Schweiz»). Die Kommission führt ihr Engagement für eine lebendige und wirksame Partizipation von Kindern und Jugendlichen stetig weiter.