Die Vernehmlassungsvorlage schlägt eine Umsetzung verschiedener vom Parlament angenommenen Motionen zur Einrichtung von Krisenzentren für Opfer häuslicher Gewalt vor, die verlangen, dass Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt spezialisierte und qualitativ hochstehende medizinische und rechtsmedizinische Leistungen erhalten. Diese Leistungen sollen neu in die Opferhilfe integriert werden. Damit kommt es zu einer Verbesserung der sogenannten Beweiserhebung und der Möglichkeit der Beweisverwertung in einem Strafverfahren.
Die EKKJ begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen. Aus Sicht der Kommission ist es insbesondere wichtig,
- dass die Opfer wissen, an wen sie sich wenden können (Bekanntmachung der Angebote).
- dass die entsprechenden Fachstellen mit Personal ausgestattet sind, das die notwendigen Fachkenntnisse aufweist, um die Beweismittel entsprechend den Vorgaben für eine mögliche spätere Strafverfolgung zu sichern.
- dass die diesbezüglichen Fachkenntnisse schweizweit einheitlich vermittelt werden.
- dass die Beweismittelsicherstellung für die Betroffenen kostenlos und nicht an die Stellung einer Strafanzeige geknüpft ist.