Die EKKJ begrüsst die allgemeine Ausrichtung des Vorentwurfs, der für Kinder und Jugendliche zahlreiche Verbesserungen bringt und nimmt zur Altersgrenze für den Verkauf von Tabakerzeugnissen, Testkäufen und Werbung Stellung. Die EKKJ ist für eine Harmonisierung der kantonalen Bestimmungen zur Altersgrenze für den Verkauf von Tabakerzeugnissen und spricht sich angesichts der Gefährlichkeit und des Suchtpotentials für eine Altersgrenze von 18 Jahren aus. Die Einhaltung dieser Altersbeschränkung müsste anhand von Testkäufen überprüft werden können. Die EKKJ plädiert im Übrigen für ein allgemeines Werbeverbot für Tabakerzeugnisse, wie dies die WHO fordert. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es äussert schwierig ist, Werbung zu erkennen, die sich speziell an Minderjährige richtet (wie in Art. 13 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 vorgesehen). Zudem ist erwiesen, dass sich Jugendliche von Werbung für Erwachsene sehr angesprochen fühlen.