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Arbeit Kinder- und Jugendpolitik

Verlängerung des Jugendurlaubs für ausserschulische Jugendarbeit

Die EKKJ begrüsst die vorgeschlagene Verlängerung des unbezahlten Jugendurlaubs von einer auf zwei Arbeitswochen pro Dienstjahr für Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr.

Die Vorlage stärkt das freiwillige Engagement junger Menschen in der Schweiz, erleichtert die Übernahme von Leitungs-, Betreuungs- und Beratungsaufgaben in der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit und trägt der heutigen Vielfalt von Beteiligungsformen, insbesondere auch in der offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Mitgliedschaft, Rechnung. Die Kommission weist auf die positiven Effekte ehrenamtlichen Engagements hin, insbesondere auch auf die psychische Gesundheit junger Menschen, und empfiehlt dem Bundesrat und insbesondere den neuen Trägerorganisationen, Informationsmassnahmen zu ergreifen, um die bislang geringe Nutzung des Jugendurlaubs zu erhöhen.