Die EKKJ nimmt Stellung zum Art. 8a Abs. 1 des Gesetzesentwurfs, der vorsieht, dass minderjährige Personen unter 16 Jahren durch ihren gesetzlichen Vertreter vertreten werden müssen, um ein elektronisches Patientendossier (EPD) zu eröffnen. Diese Bestimmung wäre restriktiver als die Empfehlungen im Factsheet von ehealthsuisse zu diesem Thema und würde gegen Art. 12 der UNO-Kinderrechtskonvention verstossen. Die EKKJ empfiehlt, Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren die Möglichkeit zu geben, selbst über die Eröffnung und Verwaltung eines EPD zu entscheiden, wenn sie dies wünschen und ihre Urteilsfähigkeit nachgewiesen ist.