Die EKKJ begrüsst die rasche Umsetzung der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Sie fordert, dass das Gesetz den Volkswillen respektiert und keine Vorschläge angenommen werden, die diesen verfälschen. Die EKKJ stellt fest, dass ein umfassendes Verbot von Werbung, Promotion und Sponsoring ehrgeiziger und einfacher umzusetzen gewesen wäre und es der Schweiz ermöglicht hätte, das Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) zu ratifizieren und gleichzeitig das mit der Initiative verfolgte Ziel des Jugendschutzes zu erreichen. Die EKKJ begrüsst die Verankerung des Engagements von Bund und Kantonen für die Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen in der Verfassung durch die Anpassung von Art. 41 Abs.1 Bst. g.