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Zivildienst

Revision des Zivildienstgesetzes (ZDG)

Die EKKJ billigt das Vorhaben, die Rechtsgrundlagen des Zivildienstes auf einen aktuellen Stand zu bringen. Der Zivildienst hat sich für zahlreiche junge Wehrpflichtige als wichtige Alternative zum Militärdienst erwiesen. Die EKKJ begrüsst die Schaffung des neuen Tätigkeitsbereiches „Schulwesen“, welcher ein Engagement von Zivilisten in einem zentralen Bereich der Gesellschaft und im direkten Kontakt mit der Bevölkerung ermöglicht. Sie gibt aber zu bedenken, dass unter diesen Vorzeichen die Beschränkung auf zwei Tätigkeitsbereiche obsolet geworden ist. Auch darf der Einsatz von Zivildienstleistenden nicht dazu führen, dass auf ausgebildetes Lehrpersonal verzichtet wird. 
Die Teilrevision des ZDG sollte die generelle Frage nach der Zukunft der Dienstpflicht, wie sie die EKKJ damals in ihrem Bericht „Ein Dienst für das Gemeinwohl“ (2011) aufgeworfen und diskutiert hat, nicht aus den Augen verlieren.