Die EKKJ bekräftigt ihre Unterstützung für die Umsetzung der Pa. Iv. 21.403. Bei der dauerhaften Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung müssen die Kinderrechte und die Verbesserung der Chancengleichheit genauso wie die wirtschaftlichen Herausforderungen und Interessen handlungsleitend sein.
Die Integration der neuen Betreuungszulage in das Familienzulagengesetz würde viele praktische Vorteile mit sich bringen. Es sind jedoch verschiedene Varianten zur Finanzierung dieser Zulage zu prüfen, um die Chancen für eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts zu erhöhen. Die Zulage sollte für Kinder von 0 bis 12 Jahren und nur die institutionelle Betreuung ausgerichtet werden. Die Programmvereinbarungen, mit denen der Bund die Kantone und Gemeinden unterstützen kann, sollten unbedingt beibehalten werden; sie sind ein geeignetes Instrument, um Lücken zu schliessen und den notwendigen Ausbau der familienergänzenden Betreuung zu gewährleisten. Insbesondere der Bereich „Qualitätsförderung“ sollte beibehalten, ausreichende Ressourcen bereitgestellt und eine flexible und abgestimmte Umsetzung sichergestellt werden.