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Familie Kinderrechte Migration

Kein Verbot von Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene

Die EKKJ und vier weitere Kommissionen beurteilen in einem Brief an den Ständerat ein Verbot der Familienzusammenführung für vorläufig Aufgenommene als verfassungs-, völkerrechts- und kinderrechtswidrig.

Die fünf ausserparlamentarischen Kommissionen für Familien-, Kinder- und Jugend-, Migrations-, Frauen- und Rassismusfragen, EKFF, EKKJ, EKM, EKF und EKR, haben den Entscheid des Nationalrates, den Familiennachzug bei vorläufig Aufgenommenen (Status F) zu verbieten, mit grosser Sorge zur Kenntnis genommen. Die Verweigerung der Familien-zusammenführung von Kriegsvertriebenen und schutzsuchenden Familien, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, ist als verfassungs- und völkerrechtswidrig und insbesondere kinderrechtswidrig zu beurteilen. Die unterzeichnenden ausserparlamentarischen Kommissionen raten deshalb dringend davon ab, dieses Vorhaben weiter zu verfolgen.