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Suchtprävention

Bundesgesetz über Cannabisprodukte – Umsetzung der parlamentarische Initiative 20.473 «Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz»

Die EKKJ unterstützt die Einführung eines regulierten, streng kontrollierten Cannabismarktes grundsätzlich. Entscheidend für das Gelingen sind ausreichende Ressourcen für Prävention, Beratung, Monitoring und Forschung.

Mit den hohen Anforderungen an die Produktsicherheit, den Werbe- und Sponsoringverboten sowie dem nicht-gewinnorientierten Verkauf auf der Ebene des Detailhandels mit Jugend- und Konsumentenschutzkonzepten nimmt die Vorlage aus der Sicht der EKKJ die Anliegen des Jugendschutzes und der Prävention auf. 

Um der Realität Rechnung zu tragen, dass auch minderjährige Personen Cannabis konsumieren, und im Wissen darum, dass jeglicher Konsum von Cannabis Risiken birgt und kein Konsum immer dem Konsum vorzuziehen ist, fordert die Kommission flankierende Massnahmen für minderjährige Konsumierende. Ein vollständiges Verbot ermöglicht weder eine nach Alter und Risikogruppen differenzierte Prävention noch die Thematisierung einer Risikominderung bei jungen Konsumierenden. Aus Sicht der EKKJ muss eine Lösung entwickelt werden, die auch minderjährigen Personen gerecht wird. In diesem Fall bräuchte es für diese Zielgruppe spezielle Regelungen hinsichtlich Menge, THC-Obergrenze und Sanktionen, sowie niedrigschwellige Angebote für Beratung und Drug-Checking sowie kostenlose Angebote zur Früherkennung und Therapie.