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Zivildienst

Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes

Zivildienstpflichtige Personen sollen nicht dazu verpflichtet werden können, einen Teil ihres Dienstes in einer Zivilschutzorganisation zu leisten. Das Problem beim zukünftigen Soll-Bestand des Zivilschutzes darf nicht gelöst werden, indem zahlreiche Institutionen im Sozial-, Gesundheits- oder Bildungsbereich in Schwierigkeiten gebracht werden. Die Unterstützung von Zivildienstleistenden ist umso wichtiger geworden als diese als systemrelevant anerkannten Bereiche nun auch unter Fachkräftemangel leiden. Die EKKJ bedauert zudem, dass keine Informations- und Anreizmassnahmen in Betracht gezogen wurden. Viele junge Menschen sind bereit, sich für die Gemeinschaft zu engagieren, sofern die zu erfüllende Aufgabe sinnstiftend ist, es ihnen ermöglicht, neue Kompetenzen zu erwerben, und mit ihrem Ausbildungsweg vereinbar ist.