Die EKKJ begrüsst den Willen, das Engagement des Bundes für die familienergänzende Kinderbetreuung zu verstetigen. Das Ziel, die Chancengleichheit zu verbessern, soll für alle Kinder im Vorschul- und im Schulalter gelten. Neben den wirtschaftlichen Anliegen und jenen aus Gleichstellungssicht müssen das Wohl des Kindes und seine durch die UNO-Kinderrechtskonvention garantierten Rechte die Ausarbeitung der Vorentwürfe für Gesetz und Beschluss leiten. Zentral ist zudem, beide Säulen des Projekts – den finanziellen Beitrag an die Eltern und die Programmvereinbarungen mit den Kantonen – beizubehalten. Der Beitrag an die Kosten der Eltern soll nicht einkommensabhängig oder an den Beschäftigungsgrad gekoppelt sein. Die Verbesserung der Qualität der Angebote über die Programmvereinbarungen ist für das Erreichen der Chancengleichheit sehr wichtig.