Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in den Kinderrechten festgehalten. Ausserschulische Aktivitäten und Freizeitangebote sind für ihre Entwicklung zu aktiven, verantwortungsbewussten Mitgliedern unserer Gesellschaft zentral. Sie müssen, genauso wie Familie und Schule, für Kinder und Jugendliche sichere Orte sein. Die EKKJ unterstützt das Anliegen der Motion 23.4191 «Schutzkonzepte zur Prävention von Missbrauch bei Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten» sowie der gleichlautenden Motionen 23.4192-96. Es braucht jedoch nebst den Schutzkonzepten und Standards zwingend entsprechende Begleitangebote und Ressourcen.