Die geplante Änderung des Zivildienstgesetzes (25.033) zielt darauf ab, durch eine Schwächung des Zivildiensts den Personenbestand der Armee zu sichern. Die EKKJ lehnt es ab, die verschiedenen Dienste gegeneinander auszuspielen, und spricht sich grundsätzlich gegen die Verschlechterung der Dienstbedingungen von jungen Erwachsenen aus. Das Engagement junger Menschen für die Allgemeinheit ist zu schützen und zu fördern – unabhängig davon, ob sie einen Armee- oder Zivildiensteinsatz leisten.