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Kinderrechte Kindesschutz

Gemeinsame Elterliche Sorge im Interesse des Kindes

Das Kindeswohl prüfen und Kinder unverheirateter Eltern besser schützen | 

In der Herbstsession wird der Nationalrat die Weichen für die gemeinsame elterliche Sorge (11.070) stellen. Diese soll zum Regelfall werden, auch für Eltern, die sich trennen oder nicht verheiratet sind. Wenn Eltern nicht in der Lage sind, sich die Verantwortung zu teilen, werden auch künftig Gerichte und Kindesschutzbehörden regulierend eingreifen. Der EKKJ ist es ein Anliegen, dass dabei das Kindeswohl beachtet und gewahrt wird.