Mit der Totalrevision des Alkoholgesetzes (12.020) bietet sich die Gelegenheit, stichhaltige und kohärente Massnahmen zum Schutz der Jugend in die Wege zu leiten. Diese Chance sollte genutzt werden. Deshalb lädt Sie die EKKJ ein, der Prävention einen zentralen Platz in der Revision einzuräumen, vor allem angesichts des problematischen Alkoholkonsums bei gewissen Jugendlichen. Dazu müssen insbesondere die Durchführung von Testkäufen, die Einschränkung der Erhältlichkeit und eine Preiserhöhung im Gesetz verankert werden. Die Förderung der Kompetenzen bei Jugendlichen sollte diese Massnahmen ergänzen.