Kindern eine Stimme geben, ihnen zuhören und ihre Meinung berücksichtigen – darum geht es in Artikel 12 der Kinderrechtskonvention (KRK): Wie sieht nun dessen Umsetzung rund 15 Jahre nach der Ratifizierung der KRK aus? Und vor allem: Wie kann sie verbessert werden? Dazu publizierte die Eidg. Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) den Bericht „Kindern zuhören! Das Recht auf Meinungsäusserung und Anhörung“ und stellte ihn am 17. November 2011 der Öffentlichkeit vor.