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Kindesschutz Sexualität

Die Initiative „Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule“ missachtet die Kinderrechte und verhindert wirksamen Schutz vor sexueller Gewalt

Mit ihrem Titel suggeriert die Initiative (14.092), Kinder zu schützen. Die Annahme des Volksbegehrens würde aber das Gegenteil bewirken: durch das faktische Verbot der Sexualpädagogik in der Schule blieben vielen Kindern ihre Informations-, Schutz- und Förderrechte verwehrt. Die EKKJ empfiehlt deshalb die Initiative „Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule“ zur Ablehnung.