Mit ihrem Titel suggeriert die Initiative (14.092), Kinder zu schützen. Die Annahme des Volksbegehrens würde aber das Gegenteil bewirken: durch das faktische Verbot der Sexualpädagogik in der Schule blieben vielen Kindern ihre Informations-, Schutz- und Förderrechte verwehrt. Die EKKJ empfiehlt deshalb die Initiative „Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule“ zur Ablehnung.