Die EKKJ unterstützt die Ratifizierung der Lanzarote-Konvention. Die Umsetzung der Konvention sollte auf die Richtlinie der Europäischen Union zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie abgestimmt werden.
Die EKKJ begrüsst die vorgeschlagenen Revisionen des Strafgesetzbuches, besonders den Straftatbestand, wenn Leistungen minderjähriger Prostituierter beansprucht werden sowie die Anhebung des Schutzalters für pornografischen Darbietungen auf 18 Jahre. Für „Grooming“ sollte ein ausdrücklicher Straftatbestand geschaffen werden.