Die EKKJ begrüsst die Absicht des Bundesrates, die Kriterien für die Erteilung von Stipendien auf gesamtschweizerischer Ebene zu harmonisieren. Sie billigt insbesondere die Tatsache, dass der Bundesrat den Zugang zu Stipendien nicht nur für Hochschulausbildungen (Tertiär A), sondern auch für höhere Berufsausbildungen (Tertiär B) garantieren will. Die EKKJ ist jedoch der Meinung, dass das Projekt des Bundesrates zu wenig weit geht. Sie kritisiert unter anderem die Einführung einer Alterslimite von 35 Jahren und die Einschränkung der freien Studienwahl.