Zum Hauptinhalt springen

Gesundheit Prävention Suchtprävention

Teilrevision des Tabaksteuergesetzes - Besteuerung von elektronischen Zigaretten (E-Zigaretten)

Die EKKJ begrüsst den Willen, den gesetzlichen Rahmen an die Entwicklungen im Bereich des Tabakkonsums anzupassen und E-Zigaretten wieder zu besteuern. Jedoch schätzt sie die vorgeschlagenen Massnahmen als nicht ausreichend ein, um den Jugendschutz zu verbessern. Die Kommission weist darauf hin, dass E-Zigaretten gerade für Jugendliche attraktiv sind und zu einem hohen Probierkonsum führen, auch wenn diese keine herkömmlichen Zigaretten konsumieren. Sie werden zudem in dieser Altersgruppe kaum als Ausstiegshilfen verwendet. Die EKKJ geht davon aus, dass der im Gesetzesentwurf vorgeschlagene Steuersatz zu niedrig ist, um die im erläuternden Bericht erwähnte präventive Wirkung zu erzielen. Für einen wirksamen Jugendschutz müssten Produkte, die bei jüngeren Menschen besonders beliebt sind, stärker besteuert werden. Die EKKJ hinterfragt zudem den Wert, der die Basis der Berechnung der geringeren Gefährlichkeit des Produkts bildet, und fordert dazu auf, diesen Aspekt auf der Grundlage von Forschungsergebnissen oder zumindest neueren Einschätzungen von Expertinnen und Experten zu prüfen.