Die EKKJ begrüsst die Ratifizierung des IAO-Übereinkommens über den Mutterschutz. Die darin enthaltenen Anforderungen, die die Schweiz fast alle erfüllt, garantieren den Schutz der Neugeborenen und sichern ihnen einen guten Start ins Leben. Die Entlöhnung der Stillzeiten und die entsprechende Anpassung von Art. 35a des Arbeitsgesetzes werden von der EKKJ voll unterstützt.