Die EKKJ begrüsst die Stossrichtung dieser Revision, weil sie das Wohl des Kindes ins Zentrum des Adoptionsverfahrens stellt. Im Interesse des Kindeswohls soll künftig die Stiefkindadoption auch für Paare in eingetragenen Partnerschaften möglich sein. Die Stiefkindadoption ermöglicht eine rechtliche Absicherung der Beziehung zwischen dem Kind und dem Stiefelternteil. Dadurch wird die Stellung des Kindes im Adoptionsverfahren weiter gestärkt. Mit der Herabsetzung des Mindestalters adoptionswilliger Personen und der flexibleren Gestaltung des Adoptionsverfahrens, wird es möglich, den Umständen des Einzelfalls besser gerecht zu werden.