Die EKKJ befürwortet die parlamentarische Initiative 08.458. Die Einschränkung des Anwendungsfeldes der verdeckten Ermittlung wird eine willkommene Klärung der Situation herbeiführen. Dass man eine gesetzliche Grundlage für die verdeckte Fahndung vorsieht, ist auch sehr zu begrüssen, da die Fahndung ein zusätzliches und nützliches Instrument darstellt, um Täter aufzuspüren und zu identifizieren – insbesondere im Fall von Cyberpädophilie oder Drogenhandel. Trotzdem möchte die EKKJ noch einen Schritt weiter gehen und spricht sich für die Regelung auf Bundesebene der verdeckten Fahndung ohne Anfangsverdacht aus, um eine präventive Aktion der Polizei, vor allem auf dem Internet, zu ermöglichen.