Die EKKJ spricht sich gegen den in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 10.431 erarbeiteten Vorentwurf zur Änderung des KVG aus, da er nicht angemessen auf die Problematik des exzessiven Alkoholmissbrauchs eingeht. Die Hospitalisierungen aufgrund von Alkoholkonsum, insbesondere bei Jugendlichen, sind ein beunruhigendes und ernstzunehmendes Problem. Die vorgeschlagene Änderung könnte sich jedoch als gefährlich erweisen, da sie den Zugang zur Spitalversorgung einschränkt. Im Falle einer Alkoholvergiftung nicht angemessen versorgt zu werden kann Gesundheit und Leben der betroffenen Jugendlichen gefährden: Eine Spitaleinweisung ist oft der sinnvolle und wirksame erste Schritt für die Inanspruchnahme von medizinischer, aber auch psychologischer und/oder sozialer Betreuung. Des Weiteren empfiehlt die EKKJ, den Schwerpunkt auf präventive Massnahmen zu legen. Dabei sollten die gesetzlichen Rahmenbedingungen die Prävention unterstützen und nicht den Zugang zum Alkohol fördern.