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Suchtprävention

04.439 Parl. Init. Betäubungsmittelgesetz. Ordnungsbussenverfahren bei Cannabiskonsum

Die EKKJ begrüsst den Grundsatz, den Cannabiskonsum mit Ordnungsbussen zu ahnden, jedoch nur für Erwachsene. Für minderjährige Konsumenten sollte nach wie vor die Jugendstaatsanwaltschaft eingeschaltet werden, um bei Bedarf erzieherische oder therapeutische Massnahmen zu ergreifen.