In der kommenden Session werden Sie über die Herabsetzung des Jugendschutzalters im Arbeitsgesetz zu entscheiden haben. Die EKKJ ist gegen eine Herabsetzung des Jugendschutzalters auf 18 Jahre. Die heutige Regelung ist differenziert und trägt der besonderen Situation Rechnung, in der sich Jugendliche befinden. Insbesondere schützt das bestehende Recht die duale Berufsausbildung. Die EKKJ appelliert deshalb an Sie, die Senkung des Jugendschutzalters abzulehnen oder zumindest dem Minderheitsantrag (Berset, Sommaruga) zuzustimmen, der die Auszubildenden von der Senkung des Jugendschutzalters ausnimmt.