Der Ständerat behandelt am 1. Juni 2010 die Standesinitiative 06.301 BL, die eine Erhöhung des Strafmasses nach Art. 197 Ziff. 3bis StGB für den Konsum und Vertrieb von Kinderpornografie und anderer verbotener Pornografie verlangt. Nach Ansicht der EKKJ hat diese Massnahme alleine nur einen geringen Einfluss auf die Anzahl Fälle verbotener Pornografie. Zwei zusätzliche Massnahmen sind angezeigt.