Am 29. September 2016 befindet der Ständerat über eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Recht und die Verpflichtung von Fachpersonen, die regelmässig Kontakt zu Kindern haben, eine Meldung an die Kindesschutzbehörde zu erstatten, sollen verbessert und präzisiert werden (15.033). Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) unterstützt den Gesetzesentwurf des Bundesrates, der eine pragmatische und ausgewogene Lösung präsentiert. Deshalb ruft die EKKJ den Ständerat auf, den Vorschlag seiner Rechtskommission auf Eintreten und Zustimmung zum Entwurf gutzuheissen.