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Kinderrechte Migration

Keine Bürgerrechtsrevision auf Kosten der Jugendlichen

Der am 26. November im Nationalrat (11.022) behandelte Text benachteiligt die Jungen, vor allem weil die zwischen dem 10. und 20. Altersjahr in der Schweiz verbrachten Jahre nicht mehr doppelt gezählt werden. Die Eidg. Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ) plädiert für eine Anerkennung der Bedürfnisse der in der Schweiz lebenden Jugendlichen und einen erleichterten Zugang zu den Rechten und Pflichten des Schweizer Bürgerrechts.