Die EKKJ begrüsst die notwendige Harmonisierung der Inkassohilfe, weist jedoch auf weitere Baustellen im Bereich Kindesunterhalt hin, wie z.B. die erforderliche Neuregelung der Mankoteilung und die Forderung nach einem Mindestunterhalt für Kinder. Diese Baustellen müssen dringend angegangen werden, um das Armutsrisiko von Kindern getrennt lebender Eltern zu verringern. In der Inkassohilfeverordnung sind die Anforderungen an die Fachkenntnisse der Mitarbeitenden unbedingt zu präzisieren. Zudem fordert die EKKJ, dass die Inkassohilfe zwingend auch für Beiträge und Ansprüche von unverheirateten Müttern sowie für vor Einreichung des Gesuchs verfallene Unterhaltsbeiträge geleistet wird.