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Diritti umani

Verordnung gegen Menschenhandel

Die EKKJ legt den Fokus auf den Schutz von minderjährigen Opfern von Kinderhandel sowie die entsprechenden Präventionsmassnahmen. Von grosser Bedeutung ist, minderjährige Opfer von Menschenhandel überhaupt als solche zu erkennen. Nicht nur Kinder und Jugendliche, die zwecks wirtschaftlicher oder sexueller Ausbeutung in die Schweiz gelangen, sondern auch Kinder und Jugendliche, die durch organisierte Banden zu Bettelei, bzw. zu Ausübung von Kleinkriminalität gezwungen werden, sind potentielle Opfer von Menschenhandel. Bei den Massnahmen ist die Zusammenarbeit der Institutionen des Kindesschutzes, der Strafverfolgungsbehörden sowie der Opferhilfe besonders wichtig.