In der Totalrevision zum Alkoholgesetz spielen Fragen des Jugendschutzes eine bedeutende Rolle. Die EKKJ nimmt aus dieser Sicht Stellung, begrüsst grundsätzlich die Ausrichtung des Entwurfs auf den problematischen Alkoholkonsum und erläutert in folgendem Text ihre Kritikpunkte und Ergänzungen.