Administrative Versorgungen von gesellschaftlich nicht konformen Jugendlichen und jungen Erwachsenen waren bis 1981 kollektive Praxis. Solche Eingriffe in die Rechte von Jugendlichen und Eltern gelten nach heutigem Verständnis als diskriminierend und menschenrechtsverletzend. Deshalb begrüsst die EKKJ den Gesetzesvorschlag zur Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen und unterstützt die historische Aufarbeitung der damaligen Praxis, damit dieses Kapitel der schweizerischen Sozialgeschichte fundiert untersucht und diskutiert werden kann.