Mit der neuen Verfassungsbestimmung soll die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit gefördert werden. Die EKKJ begrüsst deshalb den Vorschlag für einen neuen Verfassungsartikel. Wir fordern aber, dass der Ausbau der Betreuungsangebote nicht nur quantitativ, sondern und vor allem auch qualitativ stattfindet. Im Zentrum muss immer das Interesse und das Wohl des Kindes stehen. Gleichzeitig beantragen wir, dass der Absatz 4 (Minderheit) separat behandelt wird.