Die vorgeschlagene Ergänzung von Art. 261bis des Strafgesetzbuches mit den Kriterien der «sexuellen Orientierung» und der «Geschlechtsidentität» würde ein wichtiges normatives und präventives Zeichen gegen Hasskriminalität und Diskriminierung gegen LGBTI-Personen setzen. Solch ein Zeichen ist für Jugendliche besonders wichtig, auch in Bezug auf die Suizidprävention.