Die EKKJ begrüsst den Entscheid des Bundesrats in der Schweiz eine Nationale Menschenrechtsinstitution (NMRI) und die entsprechende Rechtsgrundlage (MRIG) zu schaffen. Zentral ist für die EKKJ, dass das Mandat der NMRI explizit die Kinderrechte mit einschliesst und folgende Aufgaben erfüllt: Förderung und Schutz der Kinderrechte, Monitoring der Umsetzung der KRK, Empfehlungen an und Beratung von Politik und Verwaltung, Ombudsstelle für Kinder. In Anbetracht des Mandats erachtet die EKKJ die im Bericht erwähnte Richtgrösse für einen Betriebskostenbeitrag von einer Million als zu tief. Zudem hegt die Kommission grundsätzliche Vorbehalte gegenüber einer universitären Anbindung der NMRI. Die Unabhängigkeit der künftigen NMRI ist mittels einer eigenen Rechtspersönlichkeit zu sichern.
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