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Diritti dell’infanzia Protezione dell’infanzia

Beitritt zum 3. Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 betreffend ein Mitteilungsverfahren

Die EKKJ unterstützt die Ratifikation des Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) betreffend ein Mitteilungsverfahren mit Nachdruck, da es eine wichtige Ergänzung zur UN-Kinderrechtskonvention darstellt und Kindern und Jugendlichen ermöglicht, ihre Menschenrechte auch vor einer internationalen Instanz geltend zu machen. Die EKKJ begrüsst deshalb, dass sich der Bun-desrat für den Beitritt zum 3. Fakultativprotokoll zur UN-KRK ausspricht.

Das 3. Fakultativprotokoll ergänzt die Verfahren zur Überprüfung der Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK und der ersten beiden Fakultativprotokolle. Es sieht drei Kontrollverfahren vor, wie sie auch bei anderen Menschenrechtsübereinkommen der UNO üblich sind: die Mitteilungen von Einzelperso-nen, die zwischenstaatlichen Mitteilungen und das Untersuchungsverfahren.