Die EKKJ unterstützt die Ratifikation des Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) betreffend ein Mitteilungsverfahren mit Nachdruck, da es eine wichtige Ergänzung zur UN-Kinderrechtskonvention darstellt und Kindern und Jugendlichen ermöglicht, ihre Menschenrechte auch vor einer internationalen Instanz geltend zu machen. Die EKKJ begrüsst deshalb, dass sich der Bun-desrat für den Beitritt zum 3. Fakultativprotokoll zur UN-KRK ausspricht.
Das 3. Fakultativprotokoll ergänzt die Verfahren zur Überprüfung der Umsetzung und Einhaltung der UN-KRK und der ersten beiden Fakultativprotokolle. Es sieht drei Kontrollverfahren vor, wie sie auch bei anderen Menschenrechtsübereinkommen der UNO üblich sind: die Mitteilungen von Einzelperso-nen, die zwischenstaatlichen Mitteilungen und das Untersuchungsverfahren.