Die EKKJ begrüsst den Willen des Gesetzgebers, durch technologische und gesellschaftliche Entwicklungen notwendig gewordene Anpassungen vorzunehmen und so den strafrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Andererseits bedauert sie, dass das Sexualstrafrecht nicht stärker auf das Zustimmungsmodell («nur Ja heisst Ja») ausgerichtet wird, obwohl dieses in der Sexualerziehung von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Rolle spielt. Ausserdem weist die EKKJ darauf hin, dass der strafrechtliche Rahmen allein nicht ausreicht, um Kinder und Jugendliche wirksam vor sexueller Gewalt zu schützen. Einerseits braucht es ausreichende organisatorische, methodische, technische und personelle Mittel für die Umsetzung. Andererseits muss das Gesetz, um wirksam zu sein, von präventiven Massnahmen begleitet werden, sowohl in Bezug auf potenzielle Täter oder Täterinnen als auch auf Risikosituationen.