Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen EKKJ begrüsst insgesamt die Stossrichtung des Gesetzesprojekts, das Vernehmlassungsverfahren transparenter zu gestalten und verbindliche Fristen zu setzen sowie einen Vernehmlassungsbericht einzuführen. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass im Rahmen dieser Revision auch die Teilnahme von ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes am Vernehmlassungsverfahren im Gesetz geregelt werden muss.