Die EKKJ unterstützt grundsätzlich die mit der Vorlage vorgesehenen Erleichterungen der Melderechte, die Erweiterung der Meldepflichten und die Präzisierungen der Mitwirkungspflichten. Der EKKJ ist es aber ein Anliegen, dass die Subsidiarität gewährleistet ist, indem behördliches Eingreifen nur dann erfolgt, wenn andere Zugänge zu notwendigen Hilfen nicht möglich sind. Weiter ist es der EKKJ wichtig, dass allen Fachpersonen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, im Einzelfall Ermessensspielräume bleiben, um sorgfältig abzuwägen, ob sie Meldung erstatten oder ob es dem Kindeswohl mehr entspricht, ein bestehendes Vertrauensverhältnis zu wahren und (einstweilen) auf eine Meldung zu verzichten.