Organisation

Die Kommission tagt in der Regel viermal jährlich im Plenum. Die Organe der Kommission sind:

Präsidium

Der Präsident oder die Präsidentin führt den Vorsitz im Plenum und im geschäftsführenden Ausschuss. Er oder sie vertritt die Kommission nach aussen.

Vizepräsidium

Das Vizepräsidium besteht aus zwei Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten. Das Vizepräsidium vertritt das Präsidium intern und gegen aussen.

Geschäftsführender Ausschuss

Der Ausschuss der Kommission besteht aus dem Präsidium, dem Vizepräsidium und zwei zusätzlich vom Plenum gewählten Mitgliedern. Er bereitet zusammen mit der Geschäftsstelle die Geschäfte des Plenums vor.

Arbeitsgruppen

Die Kommission arbeitet in ständigen und/oder projektbezogenen Arbeitsgruppen. Deren Anzahl und Aufgaben werden von der Kommission bestimmt.

Geschäftsstelle

Das wissenschaftliche Sekretariat ist für die Geschäftsführung der EKKJ zuständig. Die Co-Geschäftsführerinnen nehmen mit beratender Stimme an den Plenarsitzungen teil.

Die EKKJ ist administrativ dem Eidg. Departement des Innern zugeordnet. Die Geschäftsstelle ist dem Geschäftsfeld Familie, Generationen und Gesellschaft im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) angegliedert.

Organigramm