Die EKKJ beschäftigt sich seit langem mit dem Thema Gewalt in der Erziehung und verfolgt aufmerksam die Bestrebungen, diese zu verbieten. In diesem Zusammenhang hat sie 2019 das Positionspapier "Das Recht des Kindes auf eine Erziehung ohne Gewalt" erarbeitet. Sie empfiehlt darin unter anderem ein im Zivilgesetzbuch (ZGB) gesetzlich verankertes Recht des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung. Zur Änderung von Absatz 1 des Art. 302 ZGB plädiert die EKKJ in ihrer Stellungnahme für eine klare und leicht verständliche Formulierung, die auf das Recht des Kindes auf eine Erziehung frei von physischer, psychischer und sexueller Gewalt sowie von Vernachlässigung ausgerichtet ist. Der im Vorentwurf vorgeschlagene Begriff der "entwürdigenden Gewalt" könnte Anlass zu Zweifeln geben und sollte daher fallengelassen werden. Im Übrigen begrüsst die EKKJ die Einführung von Abs. 4 in Art. 302 ZGB, der die Unterstützung der Elternschaft und die Prävention stärken wird, sie spricht sich aber für eine breitere Formulierung bezüglich der Hilfs- und Beratungsangebote aus.